Eidgenössisches Feldschiessen 2024
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DIE TEILNAHME KOMMT VOR DEM RANG!
Auch dieses Jahr ist es für Jede und Jeden eine Ehrensache, mit einer grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz.
WER DARF TEILNEHMEN? Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10.
Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip).
Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden.
Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.
MIT WELCHEN WAFFEN DARF TEILGENOMMEN WERDEN? Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden.
Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei.
Die Liste der zugelassenen Ordonnanzwaffen, das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiessen ausser Dienst (Hilfsmittelverzeichnis) ist unten angehängt.
Standblattausgabe ist jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn, bis 30 Minuten vor Schiessende
Schützenhaus Werlen
Dübendorf
SWITZERLAND
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