Bundesprogramm / Schiesspflicht 2024
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2024 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35.
Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen.
Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz.
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schiesspflichtige die vorgeschriebene Anzahl Patronen mit seiner persönlichen Waffe gezielt verschossen hat.
Als Mindestleistung werden 42 Punkte auf 300 Meter Meter verlangt, wobei nicht mehr als drei Nullen geschossen werden dürfen.
Schiesspflichtige, die diese Mindestleistungen nicht erbracht haben, können das obligatorische Programm höchstens zweimal im gleichen Schiessverein wiederholen (Kaufmunition).
Das Obligatorische Programm ist gratis. Allfällige Probeschüsse - CHF 0.50 pro Stück.
Wiederholungen werden mit Kaufmunition durchgeführt.
Standblattausgabe ist jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn, bis 30 Minuten vor Schiessende.
Probeschüsse können für CHF 0.50 gekauft werden. Der Munitionsbefehl ist einzuhalten!
Schützenhaus Werlen
Dübendorf
SWITZERLAND
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