Warenmarkt Meiringen
manifestation
Der Markt steht grundsätzlich jedermann zum Verkauf der angemeldeten Waren offen.
Ausländische Staatsangehörige sind verkaufsberechtigt, wenn sie die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder eine spezifische gewerbliche Bewilligung der kantonalen Fremdenpolizei besitzen.
Der Marktauftritt erfordert eine Bewilligung.
Gesuche müssen bis spätestens 4 Wochen vor dem Markt schriftlich beim Bereich Sicherheit eingereicht werden.
In der Bewilligung selber oder im beiliegenden Gesuch sind die Art des Warensortiments und die Masse der Auslege zu beschreiben.
Bewilligungen oder Absagen werden bis spätestens 15 Tage vor Marktbeginn von dem Bereich Sicherheit schriftlich eröffnet.
Der ordentliche Warenmarkt dauert von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Ab 17:00 Uhr sind die Stände aufzuräumen.
Kirchgasse
Meiringen
SWITZERLAND
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